Bewirtung

TC Puchheim und die Regelung der Bewirtung im Vereinsheim ab 18.5.2020

Liebe Mitglieder,

nachdem es immer wieder Fragen zu unserer Bewirtung und überhaupt zur Anwesenheit auf der Tennisanlage gibt, hier nochmal kurz die Eckpunkte der bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Der Tennisclub Puchheim unterliegt natürlich den allgemeinen Hygieneregelungen der Bayrischen Regierung, gültig ab 18.5.2020

Grundsätzlich darf sich keiner auf der Tennisanlage (nicht nur im Terrassenbereich) aufhalten, der nicht registriert ist. Da wir aber in der Regel online im Buchungssystem eingebucht sind, wenn wir Tennis spielen, sind wir auch registriert. Gastspieler und reine Biergarten – oder ab 25.5.2020 Restaurantbesucher -, die nicht Tennis spielen und deshalb nicht im Onlinesystem erfasst sind, müssen sich auf den manuell geführten Listen bei Lello eintragen. Es geht der bayrischen Regierung hier um eine mögliche Kontaktverfolgung für den Fall von Corona im TCP. Das ist nichts anderes als die App, nur eben auf Papier!

Biergartenregelung:
Für den TCP gelten ab 18.5.2020 die allgemein gültigen Biergartenregelungen von Bayern. Getränke und Brotzeit werden euch gebracht, auf dem Weg zur Toilette ist Maskenpflicht, am Tisch nicht. Abstandsregelungen sind die üblichen 1,5 Meter und was den Tischnachbarn angeht, so verweisen wir auf die geniale „Kumpel-Rede“ unseres Ministers Aiwanger.

Diese Woche ist es maximal möglich, bis Uhr 20.00 den Biergarten offen zu halten:  also bestellt euer letztes Bier rechtzeitig vor Schließung! Lello hält sich an die Regeln.

Restaurantregelung ab 25.5.2020:
Auch hier gelten für uns exakt dieselben Regelungen, die für alle Restaurants in Bayern gelten. Konkret heißt dies, dass wir höchstens die Hälfte der Tische im Vereinsheim zur Verfügung haben. Maskenpflicht beim Betreten des Vereinsheims und zwischendurch für das WC bis zum Tisch gilt. Nur am Tisch besteht keine Maskenpflicht. Da im Restaurant/Vereinsheim innen strenge Reservierungspflicht und namentliche Erfassung vorgeschrieben ist, wird es wohl im Regelfall  darauf hinauslaufen, dass wir an der frischen Luft bleiben. Das Restaurant wird dann bis Uhr 22.00 offen sein.

Allgemein:

Lello im Bewirtungsbereich und wir auf den Plätzen sind für die Einhaltung der Coronabeschränkungen verantwortlich. Helft uns, die Regeln einzuhalten, damit wir nicht vom Ordnungsamt geschlossen werden oder/und Strafe kassieren!